1. Rechtsanwaltskosten - Rechtsschutzversicherung
- die Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts bis zur Höhe des in der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) geregelten Umfanges.
- in Spezial-Straf-Rechtsschutz-Policen übernehmen die Versicherer auch abweichend die Kosten für eine "angemessene" Vergütung über die Grenzen der BRAGO hinaus
- Kosten eines sog. Korrespondenzanwalts (sofern notwendig)
2. Gerichtskosten - Rechtsschutzversicherung
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3. Zeugen und Sachverständige - Rechtsschutzversicherung
- Sachverständige und Gutachter müssen gerichtlich bestellt sein
- Gebühren und Auslagen eines Gerichtsvollziehers
4. Schiedsverfahrenskosten - Rechtsschutzversicherung
5. Kosten des Gegners - Rechtsschutzversicherung
- sofern der Versicherungsnehmer zur Übernahme entsprechender Kosten verpflichtet ist
(z.B. bei verlorenen Prozess)
6. Kosten von Verwaltungsbehörden - Rechtsschutzversicherung
- Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden (z.B. Führerscheinangelegenheiten)
(inkl. Kosten für Zeugen, Sachverständige, die von der Verwaltungsbehörde herangezogen werden) - Kosten der Vollstreckung im Verwaltungswege
7. Reisekosten - Rechtsschutzversicherung
- Kosten für Reisen des Versicherungsnehmers zu einem ausländischen Gericht, wenn sein Erscheinen als Beschuldigter oder als Partei vorgeschrieben und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist.
8. Übersetzungskosten - Rechtsschutzversicherung
- Kosten für die Übersetzung der für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers im Ausland
9. Kautionskosten - Rechtsschutzversicherung
- Muss eine Kaution gestellt werden, um den VN einstweilen von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen, gewährt der Versicherer ein zinsloses Darlehen in der im Versicherungsvertrag festgelegten Höhe.
